|
|||||||||||||||||||||||
Aktuell Texte Der Comic Impressum Kalender Suche PHP-Klassen Container-Wizard main.s21 |
|||||||||||||||||||||||
Kategorien
{{login}}
|
Broder mal wieder
Wenn ich masochistisch gelaunt bin, aber zu faul, mich mit der Peitsche selbst zu geisseln, lese ich einen Artikel von Henryk M. Broder. Grundlage der diesmaligen Selbstbestrafung war der Streit um Karikaturen des Propheten Mohammed in einer dänischen Zeitung - etwas, dass bei den Moslems nicht so sonderlich gern gesehen wird, denn zum einen ist der Prophet an sich heilig, und zum anderen ist es strikt verboten, den Propheten abzubilden. Daher kam es natürlich zum üblichen Sturm der Entrüstung, in dessen Verlauf dänische Produkte aus saudi-arabischen Regalen genommen wurden und sich die Dänen jetzt entschuldigten. Unnötigerweise, so Broder: Dänemark versucht verzweifelt den Streit um die Mohammed-Karikaturen in der "Jyllands-Posten" beizulegen. Das Blatt hat sich inzwischen bei den Muslimen entschuldigt - unnötigerweise. Der Fall ist ein Beispiel dafür, wie eine demokratische Öffentlichkeit vor einer totalitären Gesinnung kneift. Broder liegt in zweierlei Hinsicht falsch und betrachtet die Dinge einseitig. Zum einen kneift die "demokratische Öffentlichkeit" nicht vor einer "totalitären Gesinnung". Sie kneift vor ihrem Geldbeutel und dem befürchteten Absatzeinbruch dänischer Waren in muslimischen Ländern. Dass die Moslems aus Unzufriedenheit dänische Waren boykottiert haben, ist ein ganz "normaler" Vorgang, der nichts mit einer totalitären Gesinnung zu tun hat - ich entscheide, bei wem ich kaufe. Wenn den Dänen die Karikaturen wichtiger sind, bliebe es ihnen frei, den Vorgang zu ignorieren. Dazu darf man auch nicht vergessen, dass in den USA, die Broder gerne verteidigt, im Zuge der Vorbereitungen des Irakkrieges französischer Wein aus Protest in den Gully gekippt wurde. Dieser Text ist Teil der Serie Kulturkampf Broder mal wieder KommentierenBitte beachten: Kommentare sind nicht sofort sichtbar, sondern werden erst nach einer kurzen Prüfung freigegeben, sofern keine rechtliche Beanstandung vorliegt. |